
Fahrradstellplätze, Sitzgelegenheiten und Carsharing
Am 1. April 2026 hat der Stadtrat eine überarbeitete Sondernutzungsgebührensatzung beschlossen.
Um dem Mangel an Fahrradstellplätzen zu begegnen, werden die Sondernutzungsgebühren für Fahrradständer mit integrierter Werbung reduziert. Voraussetzung ist, dass die Anlagen öffentlich zugänglich sind und ein sicheres Anschließen des Fahrrads.
Lokale Akteure sollen zusätzliche öffentliche Sitzgelegenheiten bereitstellen. Können diese unabhängig von gastronomischen Angeboten genutzt werden, bleiben sie gebührenfrei.
Im Bereich Carsharing werden die Gebührenregelungen an die seit dem 1. Februar 2025 geltende Parkgebührenordnung angepasst. Die Änderung ist daher aus rechtlichen Gründen erforderlich.
Eine weitere Änderung betrifft Leitungen im Straßenraum. Künftig wird präziser geregelt, wann eine Leitungsführung als Querung gilt. Zudem wird klargestellt, dass nicht jede Richtungsänderung einer Leitung im Straßenkörper automatisch eine Querung darstellt. In Ausnahmefällen können Querungen von Rad- und Gehwegen auch dem Ausbau der Elektromobilität dienen, etwa für öffentlich zugängliche Ladepunkte.
Foto: wal_172619/pixabay





















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