
Einigung bei Schulplatzvergabe in Jena
Bei der Schulplatzvergabe an Jenaer Gemeinschaftsschulen gibt es eine neue Regelung. Darauf haben sich das Bildungsministerium, das Staatliche Schulamt und die Stadt verständigt. Die Allgemeinverfügung soll Ende April im Amtsblatt des TMBWK veröffentlicht werden und gilt ab 1. Mai 2026 - rechtzeitig vor Beginn der Schulanmeldungen für das Schuljahr 2027/2028.
Künftig können bis zu 25 Prozent der Plätze nach besonderem Interesse am Schulprofil vergeben werden. Voraussetzung ist eine entsprechende Angabe der Eltern im Anmeldeverfahren. Die Geschwisterregelung wird gestärkt, Härtefälle bleiben vorrangig. Grundlage der neuen Regelung ist § 15a Abs. 8 des Thüringer Schulgesetzes.
Bildungsminister Christian Tischner betont die rechtssichere Lösung und die Bedeutung der pädagogischen Vielfalt. Auch Jenas Bildungsdezernent Johannes Schleußner sieht mehr Klarheit und Planungssicherheit für Familien.
Foto: pixabay/ Bru-nO





















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