
Die Wärmelieferungsverordnung in der Praxis
Immer mehr Eigentümer und Vermieter beauftragen Unternehmen mit der Wärmeversorgung ihrer Häuser. Bei dem sogenannten Contracting schließen sie einen langfristigen Vertrag mit einem gewerblichen Wärmelieferanten. Doch klare rechtliche Regelungen fehlten bislang. Das änderte sich erst mit dem neuen Mietrechtsgesetz vom Mai 2013. Der neue Paragraph im Bürgerlichen Gesetzbuch gilt nicht nur für neue Mietverhältnisse, sondern regelt auch die Umstellung auf Contracting in laufenden Mietverträgen. Doch was müssen Vermieter, Mieter und Wärmelieferanten nun beachten? Und hat sich das neue Gesetz bewährt - oder gibt es noch immer Regelungslücken? Um diese und ähnliche Fragen zu klären, lädt das Institut für Energiewirtschaftsrecht an der Universität Jena am 20. März zu einer Informationsveranstaltung ein. Das Symposium „Neues zu Wärmelieferung/Contracting - Die Wärmelieferungsverordnung in der Praxis" beginnt um 18 Uhr in den Rosensälen am Fürstengraben.





















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