
FFP2-Maskenpflicht für Zutritt zu städtischen Gebäuden
Unabhängig von der Corona-Landesverordnung gilt für den Zutritt zu Verwaltungsgebäuden der Stadt Jena sowie städtische Gebäude für Besucher weiterhin die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske. Das teilte die Stadtverwaltung heute mit. Diese Maßnahme diene zum Schutz der Gäste und der Mitarbeiter. Sie wird durch die Stadt auf Basis des Hausrechts festgelegt. Bei Bedarf werden Masken an den Eingängen ausgegeben.





















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