
DNA-Spuren: Stellungnahme des Instituts für Rechtsmedizin
Nach Medienberichten über gefundene DNA-Spuren des Jenaer NSU-Terroristen Uwe Böhnhardt am Fundort der vor 15 Jahren ermordeten Peggy hat das Institut für Rechtsmedizin des Jenaer Universitätsklinikums heute eine Stellungnahme veröffentlicht. Im Institut war im November 2011 der Leichnam Böhnhardts obduziert worden. Im Juli diesen Jahren wurde dort auch die forensisch-medizinische Untersuchung des Leichnams von Peggy durchgeführt. Dabei wurden ausschließlich Skelettreste untersucht. Die Spurensicherung am Fundort im Fall Böhnhardt sowie die forensisch-genetische Untersuchung der gesicherten Spuren wurden nicht durch das Institut durchgeführt. Die Spurensicherung am Fundort der sterblichen Überreste von Peggy sowie die Untersuchung der gesicherten Spuren wurden ebenfalls nicht durch das Institut für Rechtsmedizin durchgeführt. Insofern sei eine etwaige zufällige Übertragung von DNA zwischen beiden Fällen durch das Institut für Rechtsmedizin ausgeschlossen.





















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