
Jenaer Uni-Rat zur Zukunft der Thüringer Hochschulen
Die Herausforderungen der Zukunft könnten nur mit mehr, nicht mit weniger Wissenschaft bewältigt werden. Das ist das Fazit der Beratung des Universitätsrates der Universität Jena zu den geplanten Änderungen des Thüringer Hochschulgesetzes. Messlatte für die Gesetzesnovelle müsse sein, die Rahmenbedingungen für die Hochschulen zu optimieren, so dass diese ihre Aufgaben in Forschung, Lehre, Nachwuchsförderung, Weiterbildung und Wissenstransfer, aber auch im Dienstleistungs- und Infrastrukturbereich, bestmöglich erfüllen können. Insofern begrüße das Gremium das Bestreben, auch künftig in Thüringen ein differenziertes Hochschulsystem zu sichern. Die geplante Regelung zur Zusammensetzung von Senat und Fakultätsräten hält der Unirat allerdings für „nicht sachgerecht und in Teilen für nicht grundgesetz- und verfassungskonform." Die nach wie vor knappen Mittel für den Unterhalt der universitären Bausubstanz sollten so effizient wie möglich eingesetzt werden. Das Gremium empfiehlt, den Hochschulen die Möglichkeit zu eröffnen, für eigene Bauvorhaben als Bauherren agieren zu können.





















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